Gremien

Synodalität ist heute eine zentrale Aufgabe

Nachdem die Weltsynode in Rom getagt hat, hat die katholische Kirche in Deutschland einige Ergebnisse des Synodalen Weges vorgelegt, die nun implementiert werden. Als einen zentralen Schritt ermöglicht das Erzbistum Paderborn eine Reform der Gremienstruktur, um mehr Formen zu schaffen, in denen sich Menschen neu für ihren Glauben engagieren und das Leben vor Ort mitgestalten können. Die klassischen Gemeindestrukturen und -grenzen haben immer weniger Bedeutung. 

Dies alles wahrzunehmen – ähnlich wie bei der Einführung des Pfarrgemeinderates in Folge des II. Vatikanischen Konzils als damalige Antwort auf die Zeichen der Zeit – und im Angesicht der lebensverändernden Kraft des Evangeliums zu deuten, war eine zentrale Aufgabe, der sich das Erzbistum Paderborn gestellt hat.

Die neuen Pastoralen Gremien in den Pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn

Mit der Reform der Gremienstruktur reagiert das Erzbistum Paderborn aber auch auf vielfältige und hinlänglich bekannte Veränderungen:
 

Diese Prozesse haben sich in den vergangenen Jahren aufgrund des massiven Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust sowie durch die Corona-Pandemie stark beschleunigt. Gleichzeitig gibt es vielfältige Aufbrüche – vor Ort und in der Fläche.

Alle Informationen sowie das neue Statut zur Gremienstruktur im Erzbistum Paderborn finden Sie hier: 

Pastoralverbunds­rat

Der Pastoralverbundsrat ist ein zentrales Gremium, das die strategische Ausrichtung und Entwicklung des Pastoralverbunds verantwortet. Er arbeitet eng mit anderen Gremien und Akteuren zusammen, um die pastorale Arbeit vor Ort zu gestalten und die Interessen des Pastoralen Raums zu vertreten. Um den unterschiedlichen Anforderungen und Entwicklungsständen der vielen Pastoralen Raume im Erzbistum Paderborn gerecht zu werden, stehen den einzelnen Raumen drei Modelle für die Gestaltung der Gremienarbeit zur Auswahl. Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden des Pastoralen Raumes Dortmund-Mitte haben sich für folgendes Modell entschieden: Pastoralverbundsrat und Gemeinderäte.

Folgende zentrale Aufgaben kommen dem Pastoralverbundsrat dabei zu:

Die vielfältigen Angebote an den unterschiedlichen Kirchorten mit ihrem jeweils ganz eigenen Charm und ihrem Schwerpunkt freuen sich darauf, Sie zu begrüßen. Und was bewegt Sie?

Finanzausschuss

Im Finanzausschuss begegnen sich alle Kirchenvorstände im Pastoralen Raum auf Augenhöhe. Er ist das gemeinsame Beratungsgremium für alle Kirchenvorstände. Der Finanzausschuss ermöglicht in der Kooperation gemeinsames Handeln des Pastoralen Raumes in Vermögensthemen. Bewährt hat es sich, den Ausschuss als Konferenz aller KV-Geschäftsführer mit dem Pfarrer zu gestalten. Der Finanzausschuss wird vom Pfarrer geleitet. Der Ausschuss tritt grundsätzlich viermal im Jahr zusammen.

Gemeinderat

Der Gemeinderat ist ein territoriales Gremium, das als beratendes Gremium für den Pastoralverbundsrat sowohl Verantwortung auf der Ebene des Pastoralen Raums übernimmt als auch Kernaufgaben und Verantwortlichkeiten vor Ort wahrnimmt:

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig. Auf diese Weise unterstützt er sie bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht seine Aufgabe – neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung – insbesondere in der aktiven Mitfürsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirchen, Pfarrheim oder Friedhof) sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Teilweise kommt auch die Mitarbeit in den Gremien des Pastoralen Raumes hinzu, dem die Kirchengemeinde angehört. Unterstützt und angeleitet werden die Kirchenvorstände im Pastoralen Raum von Verwaltungsleiter und Verwaltungsreferent.

Ursprung des Gesetzes und neues Kirchen­vorstands­gesetz seit 2024

Der Kirchenvorstand ist das Organ der Vermögensverwaltung und –vertretung in den Kirchengemeinden und hat seinen Ursprung in der Zeit des Kulturkampfes. Der preußische Gesetzgeber schrieb die Einführung des Gremiums in den 1870er Jahren vor und regelte so die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens in seinem Sinne. Seitdem haben sich gesellschaftliche Verhältnisse und kirchliche Strukturen stark verändert und mit ihnen die Arbeit der Kirchenvorstände. Um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden, haben sich die fünf Diözesen in NRW darauf verständigt, das staatliche Gesetz von 1924 durch ein neues Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) zu ersetzen. Hierfür hat eine überdiözesane Projektgruppe einen Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser wurde im durch die Generalvikare für eine breite Konsultationsphase freigegeben. Am 1. November 2024 trat dann die Neuregelung um kirchlichen Vermögensrecht für den nordrhein-westfälischen und für den hessischen Anteil der Erzdiözese Paderborn in Kraft.