Gremien
Synodalität ist heute eine zentrale Aufgabe
Nachdem die Weltsynode in Rom getagt hat, hat die katholische Kirche in Deutschland einige Ergebnisse des Synodalen Weges vorgelegt, die nun implementiert werden. Als einen zentralen Schritt ermöglicht das Erzbistum Paderborn eine Reform der Gremienstruktur, um mehr Formen zu schaffen, in denen sich Menschen neu für ihren Glauben engagieren und das Leben vor Ort mitgestalten können. Die klassischen Gemeindestrukturen und -grenzen haben immer weniger Bedeutung.
Dies alles wahrzunehmen – ähnlich wie bei der Einführung des Pfarrgemeinderates in Folge des II. Vatikanischen Konzils als damalige Antwort auf die Zeichen der Zeit – und im Angesicht der lebensverändernden Kraft des Evangeliums zu deuten, war eine zentrale Aufgabe, der sich das Erzbistum Paderborn gestellt hat.
Die neuen Pastoralen Gremien in den Pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn
- die rückläufige Zahl derjenigen, die am gemeindlichen und gottesdienstlichen Leben teilnehmen möchten,
- der Rückgang der Kirchenmitglieder,
- die Abnahme der Zahl der haupt- und ehrenamtlich Tätigen,
- die veränderte Kirchenbindung,
- der demographische Wandel insgesamt und
- der Wandel von Formen ehrenamtlichen Engagements.
Diese Prozesse haben sich in den vergangenen Jahren aufgrund des massiven Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust sowie durch die Corona-Pandemie stark beschleunigt. Gleichzeitig gibt es vielfältige Aufbrüche – vor Ort und in der Fläche.
Alle Informationen sowie das neue Statut zur Gremienstruktur im Erzbistum Paderborn finden Sie hier:
Pastoralverbundsrat
Der Pastoralverbundsrat im Pastoralen Raum Dortmund-Mitte versteht sich als zentrales Leitungsgremium, das die Zusammenarbeit der einzelnen Gemeinden koordiniert und die pastorale Entwicklung im Pastoralen Raum steuert. Somit ist er ein zentrales Gremium, das die strategische Ausrichtung und Entwicklung des Pastoralverbunds verantwortet. Er arbeitet eng mit anderen Gremien und Akteuren zusammen, um die pastorale Arbeit vor Ort zu gestalten und die Interessen des Pastoralen Raums zu vertreten.
Zusammensetzung
Der Pastoralverbundsrat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller beteiligten Kirchengemeinden zusammen. Die Mitglieder sind aus den jeweiligen Gemeinderäten entsandt, sodass alle Gemeinden im Pastoralen Raum angemessen repräsentiert sind. Aktuell setzt sich der PV-Rat wie folgt zusammen: Martina Luft (Sankt Franziskus), Ernst Hesse (Sankt Bonifatius), Rocco Rossinelli (Sankt Martin), Monika Pinno, Hannah Vennemeier, Martin Winterkamp (gemeinsam für die vier Gemeinden: Heilig Kreuz, Heilig Geist, Sankt Suitbertus, Sankt Johannes Baptist), Irene Szymanski und Thorsten Wessollek (gemeinsam für die beiden Gemeinden: Sankt Liborius und Sankt Meinolfus). Tobias Teepe bzw. Michael Schomers vertreten den Finanzausschuss. Auch das Pastoralteam und die Verwaltungsleitung versteht sich als Teil des PV-Rates, der von einem Vorstandsteam geleitet wird.
Zentrale Aufgaben
Die vielfältigen Angebote an den unterschiedlichen Kirchorten mit ihrem jeweils ganz eigenen Charm und ihrem Schwerpunkt freuen sich darauf, Sie zu begrüßen. Und was bewegt Sie?
- Planung und Koordination pastoraler Arbeit: Der Rat berät und entscheidet über grundlegende pastorale Fragen und entwickelt gemeinsame Schwerpunkte für den gesamten Raum.
- Umsetzung der Pastoralvereinbarung: Er trägt die Verantwortung für die Umsetzung, Überprüfung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Pastoralvereinbarung.
- Abstimmung mit anderen Gremien: Der Pastoralverbundsrat arbeitet eng mit Gemeindeteams, Pfarrgemeinderäten und Kirchenvorständen zusammen und koordiniert deren Zusammenarbeit.
- Verantwortung für pastorale Angebote: Er legt beispielsweise Orte und Schwerpunkte für Gottesdienste, Sakramentenvorbereitung sowie diakonische und missionarische Aktivitäten fest.
Kurz gesagt
Der Pastoralverbundsrat ist das zentrale Steuerungs- und Koordinationsgremium des Pastoralen Raumes Dortmund-Mitte. Er sorgt dafür, dass die pastorale Arbeit der verschiedenen Gemeinden gemeinsam geplant, aufeinander abgestimmt und weiterentwickelt wird.
Finanzausschuss
Im Finanzausschuss begegnen sich alle Kirchenvorstände im Pastoralen Raum auf Augenhöhe. Er ist das gemeinsame Beratungsgremium für alle Kirchenvorstände. Der Finanzausschuss ermöglicht in der Kooperation gemeinsames Handeln des Pastoralen Raumes in Vermögensthemen. Bewährt hat es sich, den Ausschuss als Konferenz aller KV-Geschäftsführer mit dem Pfarrer zu gestalten. Der Finanzausschuss wird vom Pfarrer geleitet. Der Ausschuss tritt grundsätzlich viermal im Jahr zusammen.
Gemeinderat
Der Gemeinderat ist ein territoriales Gremium, das als beratendes Gremium für den Pastoralverbundsrat sowohl Verantwortung auf der Ebene des Pastoralen Raums übernimmt als auch Kernaufgaben und Verantwortlichkeiten vor Ort wahrnimmt:
- Umsetzung der pastoralen Schwerpunkte: Der Gemeinderat trägt maßgeblich dazu bei, die vom Pastoralverbundsrat festgelegten Schwerpunkte in den Bereichen Verkündigung, Liturgie und Caritas in der Pfarrgemeinde umzusetzen.
- Gestaltung des kirchlichen Lebens: Er gibt der Kirche vor Ort ein Gesicht und gestaltet das kirchliche Leben aktiv mit.
- Dienst an der gemeinsamen Sendung:Er dient der gemeinsamen Sendung aller Christinnen und Christen.
- Wahrnehmung gesellschaftlicher Entwicklungen: Er nimmt gesellschaftliche Entwicklungen und die Situation der Pfarrgemeinde wahr, deutet diese im Licht des Evangeliums und handelt entsprechend.
- Vernetzung und Unterstützung: Er vernetzt und unterstützt bestehende Initiativen und Gruppen vor Ort und fördert die Entwicklung der Fähigkeiten Einzelner.
- Zusammenarbeit mit dem Pastoralverbundsrat: Er bringt seine Expertise in die Arbeit des Pastoralverbundrates ein, um pastorale Themen weiterzuentwickeln.
- Kontakt zu Außenstehenden: Er sucht aktiv den Kontakt zu Menschen, die dem Gemeindeleben fernstehen.
- Mitwirkung am kirchlichen Leben im Pastoralen Raum: Er wirkt in kirchlichen Gremien und Angeboten über die Pfarrgemeindegrenzen hinaus mit.
- Interessenvertretung: Er vertritt die Interessen der Pfarrgemeinde im politischen Bereich und in der Öffentlichkeitsarbeit.
- Informationsaustausch: Er wirkt an einem gemeinsamen Treffen aller Akteure im Pastoralen Raum mit.
- Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand: Er wirkt bei Wahlen zum Kirchenvorstand mit, entsendet eine Person in den Kirchenvorstand, wirkt auf eine jährliche gemeinsame Sitzung hin und wirkt bei der Erstellung des Haushaltsplans mit.
- Beratung des Kirchenvorstandes:Er berät den Kirchenvorstand in bedeutenden Entscheidungen, insbesondere hinsichtlich Grenzveränderungen und der Nutzung von Kirchen und Immobilien.
Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig. Auf diese Weise unterstützt er sie bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht seine Aufgabe – neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung – insbesondere in der aktiven Mitfürsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirchen, Pfarrheim oder Friedhof) sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Teilweise kommt auch die Mitarbeit in den Gremien des Pastoralen Raumes hinzu, dem die Kirchengemeinde angehört. Unterstützt und angeleitet werden die Kirchenvorstände im Pastoralen Raum von Verwaltungsleiter und Verwaltungsreferent.
Ursprung des Gesetzes und neues Kirchenvorstandsgesetz seit 2024
Der Kirchenvorstand ist das Organ der Vermögensverwaltung und –vertretung in den Kirchengemeinden und hat seinen Ursprung in der Zeit des Kulturkampfes. Der preußische Gesetzgeber schrieb die Einführung des Gremiums in den 1870er Jahren vor und regelte so die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens in seinem Sinne. Seitdem haben sich gesellschaftliche Verhältnisse und kirchliche Strukturen stark verändert und mit ihnen die Arbeit der Kirchenvorstände. Um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden, haben sich die fünf Diözesen in NRW darauf verständigt, das staatliche Gesetz von 1924 durch ein neues Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) zu ersetzen. Hierfür hat eine überdiözesane Projektgruppe einen Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser wurde im durch die Generalvikare für eine breite Konsultationsphase freigegeben. Am 1. November 2024 trat dann die Neuregelung um kirchlichen Vermögensrecht für den nordrhein-westfälischen und für den hessischen Anteil der Erzdiözese Paderborn in Kraft.


