Services im Überblick
In vielen Lebensbereichen benötigen Menschen eine Vielzahl von Bescheinigungen und offiziellen Dokumenten, die ihre kirchlichen Handlungen und Anliegen belegen. Diese werden oft in Form von beglaubigten Kopien ausgestellt und dienen zum Beispiel als Nachweis für Taufen, Trauungen, Firmungen etc. Alle diese Services tragen dazu bei, den Glauben und die kirchliche Gemeinschaft in praktischer und offizieller Weise zu unterstützen.
Beglaubigte Kopien
Die Praxis der Dokumentenbeurkundung von -beglaubigung in den Pfarrämtern geht auf das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG. NW.) von 1977 zurück. Dieses enthält eine Regelung der „amtlichen Beglaubigung“, welche jedoch keinen expliziten Bezug zu den Tätigkeiten der Kirchen nimmt. Ausgehend von Zweifeln, die wegen der Befugnisse und Rechtsfolgen aus den §§ 33 und 34 VwVfG. NW. für die kirchliche Beglaubigungspraxis bestanden, bestätigte der Innenminister des Landes NRW, dass die Diözesen und Pfarrgemeinden als sonstige Siegelführende Stellen nicht an der Fortführung der Beglaubigungspraxis gehindert werden. Er hält jedoch fest, dass die von den Kirchen vorgenommenen Beglaubigungen nicht als amtliche Beglaubigung im Sinne der §§ 3 und 34 VwVfG. NW. anzusehen sind. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn eine behördliche Aufforderung nach einer amtlich beglaubigten Abschrift vorliegt. Entsprechend gibt der diözesanrecht vor, dass lediglich (a) Dokumente, die im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit oder Dienststelle der beglaubigenden Person stehen, (b) Dokumente, die die kirchliche Stelle selbst ausgestellt hat und (c) Dokumente, die von Bediensteten anderer kirchlicher Stellen ausgestellt wurden, beglaubigt werden können. Da hier jedoch in der Regel die Neuausstellung des entsprechenden Dokuments sinnvoller ist, gilt:
In den Pfarrbüros des Pastoralen Raumes Dortmund-Mitte werden keine Beglaubigungen ausgestellt.
Beerdigungsanfragen
Richten Sie ihre Bestattungsanfragen über einen Bestatter an das Pfarrbüro. Der Bestatter übermittelt Ihre Wünsche an die Pfarrsekretärin, die die Priester und Gemeindereferenten im Beerdigungsdienst informieren. Der Priester oder Gemeindereferent, der die Beerdigung begleitet, meldet sich bei Ihnen.
Kontakt- und Terminvermittlung
Wünschen Sie Kontakt oder einen Termin mit unseren Priestern, Gemeindereferenten und Mitarbeiter der Gemeinde wenden Sie sich an die Pfarrbüros.
Messintentionen
Bei Messintentionen handelt es sich meist um ein Gebetsgedenken für unsere Verstorbenen, es kann aber auch die Bitte für ein Anliegen der Lebenden sein. In unseren Gemeinden wird das Anliegen innerhalb einer Messfeier, wenn es gewünscht wird, vorgetragen.
Melden Sie sich gern im entsprechenden Pfarrbüro, wenn Sie eine Messintention in einem bestimmten Gottesdienst vereinbaren möchten.
Patenbescheinigung
Patenbescheinigungen erhalten Gemeindemitglieder in dem Pfarrbüro ihrer Wohnortpfarrei.
In der Regel sind sie sofort ausstellbar.
Raumbuchung und Vermietung
Die Gemeinderäumlichkeiten sind für kirchliche Gruppen kostenfrei reservierbar. Weitere Informationen zur Reservierung erhalten Sie im entsprechenden Pfarrbüro.
Externe Vermietungen sind in folgenden Gemeinden möglich:
Spendenquittung
Spenden für die Gemeinden oder für wohltätige Zwecke, für die Sie eine Spendenquittung benötigen, können Sie auf die Gemeindekonten überweisen, in den Pfarrbüros abgeben oder einen mit Namen und Adresse versehenen Umschlag in den Kollektenkorb legen.
Die Spendenquittung wird Ihnen einige Tage später zugestellt.
Tauf- und Firmbescheinigungen
Falls Sie in einer unserer Gemeinden getauft oder gefirmt wurden, können wir Ihnen gerne ein Tauf -und/oder Firmzeugnis ausstellen.
Für eine katholische Trauung benötigen Sie einen Auszug aus dem Taufregister, den wir ebenfalls ausstellen können.
Trauüberweisung
Falls sie in einer anderen Gemeinde heiraten möchten, benötigen Sie eine von Ihrer Wohnortgemeinde ausgestellte Trauüberweisung.