Wahlen zum Gemeinderat und Kirchenvorstand

Für die im November stattfinden Wahlen zum Gemeinderat und Kirchenvorstand liegen die Listen der Wahlberechtigten zur Einsicht in der Zeit vom 01. bis 08. August im Pfarrbüro aus.
Die Wahlberechtigten können ihre eigenen eingetragenen Daten zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros überprüfen.
Die Vorschlagslisten für die Kandidierenden für den Gemeinderat und den Kirchenvorstand hängen vom 01.08. bis 15.08. in den Schaukästen aus. Diese Listen können bis zum 15.08. von den Wahlberechtigten ergänzt werden.